IHRE VORTEILE.

Steuerbefreiung, vergünstigte Dienstwagenbesteuerung, THG-Quote - Profitieren Sie von vielen finanziellen Vorteilen. 


UNSER STEUERTIPP FÄHRT ELEKTRISCH.

Vergünstigte Dienstwagenbesteuerung*. Jetzt für viele elektrifizierte BMW und MINI

Ausdauernd, emissionsarm und mit elektrisierender Fahrfreude. Die BMW Plug-in-Hybride und die BMW i Modelle bieten viele Vorteile. Jetzt können Sie mit ihnen zusätzlich von der vergünstigten Dienstwagenbesteuerung profitieren.

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BMW i5 Touring

NACHHALTIG PROFITIEREN.

Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 70.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 70.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-In-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale
1-%-Regelung bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 80 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und viele unserer BMW Plug-in-Hybride.


BMW i7

KFZ-STEUERBEFREIUNG FÜR REINE ELEKTROAUTOS.

Zahlen Sie bis zum 31. Dezember 2030 keine Kraftfahrzeugsteuer - Reine Elektrofahrzeuge sind gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) bei einer Erstzulassung bis zu 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.*

* Steuerbefreiung gem. § 3d Abs. 1 KraftStG bis längstens zum 31. Dezember 2030, bei einer Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025, gewährt. Hybridfahrzeuge werden gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nur teilweise begünstigt. Weitere Informationen finden Sie hier.


SICHERN SIE SICH 80 € FÜR IHRE THG-QUOTE

Als Halter eines vollelektrischen BMW oder MINI können Sie ganz einfach über BMW Charging Ihre THG-Quote verkaufen. Laden Sie jetzt den Fahrzeugschein Ihres Elektrofahrzeugs hoch und sichern Sie sich 80 €.

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsqote (THG) schreibt seit 2015 Mineralölunternehmen Ziele zur Einsparung von CO2-Emissionen vor. Damit dient sie als gesetzliches Instrument zur Minderung von CO2-Ausstößen im Verkehrssektor und zur Erreichung der Klimaziele.

Wie kann ich mitmachen?

Wir bei BMW Charging ermöglichen Ihnen den Zugang zu den THG-Erlösen auf einfache Weise: Um Ihre E-Prämie zu erhalten, benötigen Sie lediglich ein Foto oder einen Scan Ihrer Fahrzeugbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie wenige Minuten Zeit, um sich über das Anmeldeformular zu registrieren und Ihren Antrag online einzureichen.

Und was habe ich davon?

Seit 2022 können Sie als Elektroautobesitzer:in ganz besonders von der Quote profitieren und mit Ihrem Elektrofahrzeug Geld verdienen, indem Sie die eingesparten CO2-Emissionen Ihres Fahrzeugs an Unternehmen verkaufen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen.

Das Beste daran?

Sie können die Prämie für Ihre THG-Quote nicht nur einmalig, sondern jedes Jahr beantragen. Über unseren Service profitieren Sie damit von wiederkehrenden zusätzlichen Einnahmen durch Ihr Elektrofahrzeug mit minimalem Aufwand.

Mehr Informationen

THG QUote

GROSSE AUSWAHL. GROSSER NUTZEN.

Angepasst an Ihren Lebensstil: Dank der vielfältigen Auswahl an elektrifizierten BMW Fahrzeugen gibt es für jede Anforderung das passende Modell. Elektrisieren Sie jetzt Ihren Alltag und erleben Sie selbst die Faszination der Elektromobilität. Die wachsende Ladeinfrastruktur und die absolute Alltagstauglichkeit machen diese Modelle jetzt noch attraktiver.

WIR BERATEN SIE GERNE.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl Ihres BMW Plug-in-Hybriden oder BMW i Modells sowie eines vollelektrischen MINIs.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

 

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*Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 km beträgt. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.

 

BMW i5 eDrive40 Touring: Energieverbrauch kombiniert: 17,0 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 548 km (WLTP); Leistung: 250 kW (340 PS)